Ehrenordnung

Die Sektion Pfadertal gibt sich für eine transparente und ausgewogene Behandlung ihrer Schießbegeisterten eine Ehrenordnung.

1. Durchführungsbestimmungen

Ehrungen stellen eine Würdigung für Verdienste und Engagement um das Schützenwesen in und um die Sektion Pfadertal dar, wobei die verschiedenen Stufen die Reihenfolge der Anerkennung ausdrücken sollen. Die Reihenfolge der Ehrungsstufen ist unter Punkt 2 beschrieben und ist grundsätzlich einzuhalten. In der Regel werden die Auszeichnungen nur unter folgenden Bedingungen verliehen.

Ehrungen sollen in würdigem Rahmen bei besonderem Anlass, die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft soll grundsätzlich in der Sektionsjahreshauptversammlung erfolgen.

Zwischen der Vergabe von Ehrungen soll ein angemessener Zeitraum von in der Regel mindestens 3 Jahren liegen.

Antragsberechtigt sind unmittelbare Mitglieder (Vereine) und das Sektionsschützenmeisteramt. Der Antrag ist von dem Vertreter des Schützenvereines an den 1. Sektionsschützenmeister schriftlich zu richten. Die Sektionsvorstandschaft stimmt mit einfacher Mehrheit über den Antrag ab.

Die Ehrenmitgliedschaft stellt die höchste Ehrung der Sektion dar. Sie wird mit Mehrheitsbeschluss durch die Jahreshauptversammlung verliehen. Die Ehrenmitgliedschaft in der Sektion setzt in der Regel eine frühere ehrenamtliche Tätigkeit im Sektionsschützenmeister- oder Schützenmeisteramt in einem unmittelbaren Mitglied voraus (siehe Punkt 3.).

2. Traditionelle Ehrungen

2.1 Verdienstnadel in Silber

Anforderungen: 3 Jahre als 1. oder 2. Schützenmeister, Mitglied der Sektionsvorstandschaft oder 5 Jahre Mitglied eines Schützenmeisteramtes.

2.2 Verdienstnadel in Gold

Anforderungen: 6 Jahre als 1. oder 2. Schützenmeister, Mitglied der Sektionsvorstandschaft oder 10 Jahre Mitglied eines Schützenmeisteramtes.

2.3 Ehrenzeichen in Silber

Anforderungen: 9 Jahre als 1. oder 2. Schützenmeister, Mitglied der Sektionsvorstandschaft oder 15 Jahre Mitglied eines Schützenmeisteramtes.

2.4. Ehrenzeichen in Gold

Anforderungen: 12 Jahre als 1. oder 2. Schützenmeister, Mitglied der Sektionsvorstandschaft oder 17 Jahre Mitglied eines Schützenmeisteramtes.

3. Höchste Ehrung - Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft kommt in der Regel nur dann in Frage, wenn sie im Anschluss an die Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit auf Sektions- oder Vereinssebene verliehen wird. Die Verdienste auf sollten nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Ausnahmen müssen vom Sektionsausschuss bewilligt werden.

Ehemaligen 1. Sektionsschützenmeistern kann die Ehrenmitgliedschaft mit dem Titel „Ehrensektionsschützenmeister“ verliehen werden. Die Verleihung erfolgt ebenfalls durch die Jahresversammlung auf Vorschlag mindestens eines Mitglieds des Sektionsschützenmeisteramtes oder auf mehrheitlichen Beschluss des Sektionsausschusses.

4. Für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens

Die Ehrennadel „In Verbundenheit“ kann an Personen des „öffentlichen Lebens“ verliehen werden. Die Ehrung stellt eine Würdigung für Verdienste und Engagement um das Schützenwesen in und um die Sektion Pfadertal dar.

5. Für Fördernder des Schützenwesens

Die Dankurkunde, für engagierte Personen, die nicht in einem Schützenverein sind und dennoch einen Verein seit längerer Zeit umfassend unterstützen.

6. Inkrafttreten der Ehrenordnung

6.1 Die Ehrenordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
6.2 Vorstehende Ehrenordnung wurde in der Sektionsausschusssitzung am 08.10.2019  beschlossen.